Mittwoch, 7. November 2018

Arbeitsintegration quo vadis? Bericht zur GR-Sitzung vom 7. November 2018

Von Markus Merki, glp-Gemeinderat Kreis 11

Die Ratssitzung war geprägt mit Weisungen aus dem Sozialdepartement. Eines der grösseren Diskussionspunkte war die Arbeitsintegration. Mittels der Weisung werden insgesamt elf Vereine und Institutionen weitere vier Jahre finanziell unterstützt, damit diese ihre Arbeitsintegrationsangebote weiterführen können. Mit der Weisung werden insgesamt 3.9 Mio. Franken gesprochen.

 

Massgebend für die städtische Arbeitsintegration ist der Gemeindebeschluss zur «Förderung und Unterstützung der Arbeitsintegration von Jugendlichen und Erwachsenen». Dieser fordert den Erhaltung der Arbeitsfähigkeit jener Personen, die aufgrund ihrer aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt geringe Chancen auf eine Anstellung haben.

 

Aus grünliberaler Sicht funktioniert die berufliche Eingliederung – allerdings braucht es für die Zukunft ein Umdenken. Leider hat es der Stadtrat verpasst, in den zu unterstützenden Angebote Änderungen und Justierungen vornehmen zu lassen, womit der Status quo zementiert wird.

 

Wir Grünliberale stellen eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft vor, statt einer singulären Konzentration auf staatliche oder halbstaatliche Institutionen. Es gibt viele Beispiele von Unternehmen in der Stadt Zürich die zeigen, dass Integration oft nicht eine Frage des Könnens, sondern des Wollens ist. Die Betriebe tun viel, um Mitarbeitende mit einem kreativen Lebenslauf einzugliedern. Im lokalen Gewerbe, wo die Entscheidungswege kurz sind stösst man auf positive Rückmeldung. Wir sind überzeugt, dass ein Job Coaching gemäss Supported Employment – first place, than train – ein Model für die berufliche Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfänger in der Stadt Zürich ist. Man muss es aber angehen und bestehende Angebote hinterfragen ob sie denn noch Zielführend sind oder nicht.

 

Leider sind «Zusammenarbeit mit Wirtschaft», «Hinterfragung von bisherigen Angebote und Strukturen» für die Linken im Rat furchteinflössende Vorgänge, die eine reflexartige Abwehrhaltung provozieren. Somit ist nicht verwunderlich, dass die Weisung zur Arbeitsintegration ohne Änderungen und Anpassungen von der Mehrheit im Rat gutgeheissen und das bisherige Giesskannenförderungsprinzip für weitere vier Jahre fixiert wurde.