JA zur Entschädigungen des Gemeinderats
Die Anpassung der Entschädigungsverordnung für Gemeinderatsmitglieder stösst auf breite Unterstützung von verschiedenen politischen Parteien. Der Hauptgrund dafür ist der gestiegene Arbeitsaufwand für dieses Amt. Früher dauerte eine Gemeinderatssitzung oft nur von 17 bis 19 Uhr, gefolgt von einem gemeinsamen Abendessen. Heute hingegen müssen sich die Ratsmitglieder mit einer Vielzahl von Vorlagen und Geschäften auseinandersetzen, was zu einem deutlich höheren Aufwand geführt hat. Auch die Medien, insbesondere die elektronischen, tragen zu dieser Belastung bei, da von den Ratsmitgliedern erwartet wird, dass sie zeitnah auf Anfragen reagieren.
Der Arbeitsaufwand für ein Gemeinderatsmitglied liegt derzeit bei rund 30 Stellenprozenten. Neben den wöchentlichen Sitzungen am Mittwochabend kommen noch Kommissionssitzungen und Fraktionssitzungen hinzu. Hinzu kommt die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, das Verfassen von Vorstössen und Recherchen, sowie die Beantwortung von Medienanfragen.
Die aktuelle Entschädigung von rund 15'000 Franken pro Jahr deckt die Lohneinbusse durch die Reduktion des Arbeitspensums oft nicht. Viele Ratsmitglieder müssen ihr Arbeitspensum reduzieren, um ihr Amt gewissenhaft ausüben zu können. Dies führt zu Lohneinbussen und Lücken in der Altersvorsorge. Die aktuelle Entschädigung beinhaltet zudem keine Sozialversicherungsbeiträge in die 2. Säule und auch keine Unfall- oder Krankentaggelder. Im Falle einer krankheitsbedingten Absenz erhalten die Ratsmitglieder daher keine Entschädigung und müssen mit einer doppelten Lohneinbusse rechnen.
Die neue Verordnung sieht eine fixe Grundentschädigung von 1'000 Franken pro Monat vor, analog zum Kantonsrat. Dies soll eine verlässliche Jahresplanung ermöglichen und die finanzielle Situation der Gemeinderatsmitglieder verbessern.
Die Erhöhung der Entschädigung soll die politische Teilhabe für alle Bevölkerungsschichten ermöglichen. Insbesondere Frauen sollen durch die neue Regelung besser in der Lage sein, ein politisches Amt zu übernehmen. Frauen leisten oft einen höheren Anteil an Care-Arbeit und arbeiten häufiger im Niedriglohnsegment. Sie sind daher stärker auf eine Einbindung der Entschädigung in die berufliche Vorsorge angewiesen.
Ziel der Anpassung der Entschädigungsverordnung ist es, sicherzustellen, dass der Gemeinderat weiterhin ein Spiegelbild der Bevölkerung ist und die Diversität im Parlament gewährleistet wird. Es ist wichtig, dass alle Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen im Gemeinderat vertreten sind, um die Interessen der gesamten Bevölkerung zu wahren. Die neue Entschädigungsverordnung soll dazu beitragen, dass sich mehr Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, ein politisches Amt leisten können.