Der Stadtrat hat im November 2018 unter den aktuellen Gegebenheiten eine Kehrtwende vollzogen und dem Gemeinderat eine Verordnung zur Einführung der Bodycams vorgelegt. Rund 1,5 Jahre später sieht die Welt mit der Pandemie deutlich anders aus. Trotzdem ist es richtig, dass das Geschäft nun endlich einen Abschluss findet.
Die Grünliberalen haben von Beginn weg gesagt, dass sie der Einführung grundsätzlich offenen gegenüberstehen, es dafür aber eine möglichst strenge gesetzliche Grundlage benötigt. Die Grünliberalen haben daher ihre Anträge eingebracht und konnten dafür auch jeweils eine Mehrheit finden.
Die Kommission schreibt neu die maximale Anzahl Bodycams direkt in der Verordnung fest. So wird sichergestellt, dass das jetzt angedachte Konzept nicht laufend ausgebaut wird, sondern hierfür ein erneuter Entscheid der Legislative notwendig ist.
Des Weiteren werden, dank der Anträge, die Kompetenzen weiter oben in der Hierarchie angesiedelt. Die Verantwortlichkeit für die Sicherung der Daten wird neu nicht mehr durch die Stadtpolizei, sondern durch das Sicherheitsdepartement sichergestellt. Ebenso erlässt der Stadtrat und nicht die Sicherheitsvorsteherin die Ausführungsbestimmungen. So wird sichergestellt, dass diese mit einem Stadtratsbeschluss publiziert werden und, dass diese nicht in einer Kurzschlussreaktion schnell auf aktuelle Ereignisse angepasst werden können.
Zu guter Letzt freut sich die glp, dass zum ersten Mal eine sogenannte „Sunset Klausel“ zur Anwendung kommt. Das Gesetz muss also in einigen Jahren erneut nochmals bestätigt werden. Wenn sich der Nutzen bis dann nicht bestätigt hat, läuft das Gesetz automatisch aus.
Aus Sicht der glp ist die Verordnung, mit den von der Mehrheit unterstützen Änderungsanträgen, auf unserer Linie und erfüllt den Anspruch einer möglichst strengen gesetzlichen Grundlage. Sollte sich das Abstimmungsverhalten der Kommission im Rat bestätigen, so werden die Grünliberalen in der Schlussabstimmung der Vorlage zustimmen.