Mittwoch, 8. Juli 2020

Biber, Schwan und Luchs noch mehr unter Beschuss – Nein zum Jagdgesetz!

Ein schlechtgeratenes Abschussgesetz brauchen wir nicht. Doch um was geht es beim Jagdgesetz eigentlich?

Von GLP-Kantonsrätin Monica Sanesi

 

Dieser Artikel erschien zuerst im «Tagblatt der Stadt Zürich» in der Rubrik «Forum der Parteien».

 

Nach einer langen Pause stimmen wir am 27. September wieder ab. Unter den vielen Stimmzetteln im Couvert werden wir denjenigen zum revidierten nationalen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) finden. Letztes Jahr hatte das Parlament diese Revision verabschiedet, doch zufrieden waren wenige. Kein Wunder also, setzten sich sämtliche grossen Naturschutz- und Umweltorganisationen, der Schweizerische Forstverein, alle Tierschutzorganisationen, unzählige Jägerinnen und Jäger sowie Parteien aus allen Landesteilen für das NEIN zum Jagdgesetz ein. Das Referendum wurde ergriffen und in Rekordzeit konnten weit mehr als die verlangten Unterschriften gesammelt werden. Dass es ein neues Jagd- und Schutzgesetz braucht, bestreitet wohl niemand. Ein schlechtgeratenes Abschussgesetz brauchen wir jedoch nicht. 

 

Um was es geht: Das neue Jagd- und Schutzgesetz torpediert den Artenschutz als Ganzes. Es bringt gravierende Änderungen mit sich, die den Wildtierbestand in der ganzen Schweiz, aber auch im Kanton Zürich beeinträchtigt. Paradoxerweise kommt ein solches Gesetz genau zu der Zeit, in der sich Bund, Kantone und Gemeinden wie auch die Bevölkerung vermehrt um die Biodiversität, also den Schutz von Tieren und Arten kümmern. 

 

i)    Das neue Jagd- und Schutzgesetz lässt zu, dass auch geschützte Tiere gejagt werden dürfen. Im Kanton Zürich könnten Biber, Höckerschwäne, den gelegentlichen scheuen Luchs und andere Wildtiere einfach so auf die Abschussliste gesetzt werden. Und zwar ohne, dass diese Tiere je einen Schaden angerichtet hätten und ohne dass zuvor die nötigen und zumutbaren Massnahmen zur Schadensminderung ergriffen worden wären. Ein «wahrscheinlicher Schaden» würde für die Tötung von Wildtieren genügen. Jeder Zürcher Biber könnte demnach von Geburt weg abgeschossen werden, weil er später im Leben mit dem eventuellen Bau eines Damms vielleicht einen Schaden anrichten könnte. Klingt das absurd? Ist es auch. 


ii)    Verpasst hat das neue Gesetz, gefährdete Tierarten unter Schutz zu stellen. So bliebe u.a. der Feldhase nach wie vor jagdbar, obwohl der Bestand verschwindend klein ist.


iii)    Die Regulierung, sprich das Abschiessen von Wildtieren würde in die Verantwortung der Kantone übergehen, statt wie bisher über den Bund geregelt zu sein. Falsch daran ist, dass der Schutz von Wildtieren eine überkantonale Perspektive erfordert. Manche Wildtiere haben grosse Einzugsgebiete und kommen in geringen Dichten vor. Für eine natürliche Ausbreitung dieser Arten sind demnach grossräumig zusammenhängende Populationen und Lebensräume notwendig. Schutz und Regulierung müssen über die Kantonsgrenzen, in manchen Fällen auch über die Landesgrenzen hinweg stattfinden. Diese Aufgabe kann einzig der Bund übernehmen. 

 

Was geschieht nun, wenn die Revision angenommen würde? Wir hätten auf Jahre hinaus die Chance vertan, ein wirklich fortschrittliches Jagd- und Schutzgesetz zu schaffen. 

 

Mit einem NEIN zur Revision erreichen wir, dass das bisherige Gesetz, das ein guter Kompromiss ist, in Kraft bleibt bis das Parlament ein vernünftiges, durchdachtes und zukunftsgerichtetes Gesetz ausgearbeitet und verabschiedet hat.  

 

Ein NEIN sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen im Umgang mit geschützten Tierarten. Es richtet sich explizit nicht gegen die Jagd, sondern gegen den einschneidenden Praxiswechsel im Umgang mit geschützten Tieren. Das NEIN zum JSG steht für einen respektvollen Umgang mit der Natur. 

 

Mehr Informationen: www.jagdgesetz-nein.ch