Mittwoch, 1. März 2023

Stellungnahme zur neuen Hochhausrichtlinie 2022

Die Grünliberalen haben die Möglichkeit wahrgenommen, innert der gesetzten Frist, eine kurze Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der neuen Hochhausrichtlinie einzureichen.

Die Grünliberalen begrüssen es, dass die Stadt endlich die Hochhausrichtlinien aus dem Jahr 2001 überarbeitet hat. Aus Sicht der GLP eignet sich das Hochhaus als Bautyp zur Landmarkbildung, Akzentuierung, der Konzentration der Baumasse und damit der Freiraumbildung, sowie der Verdichtung. Letzterer Aspekt wird bedauerlicherweise durch das Planungs- und Baugesetzt (PBG) ausgeschlossen. Ebenso schränkt der Mehrhöhenzuschlag gem. PBG Hochhäuser u.E. unangemessen ein. Bloss mittels Sondernutzungsplanung kann eine Verdichtung stattfinden, wobei es unerheblich ist, ob es sich dabei um ein Hochhaus handelt oder nicht.

 

Aus Gründen der erhöhten Umfeldwirkung formulieren die Sonderbauvorschriften zu Recht strengere Massnahmen zur Gestaltung und Ausstattung der Hochhäuser. Auch wenn ein Teil dieser Auflagen und Rahmenbedingungen nachvollziehbar ist, fehlen durch das vorerwähnte Verdichtungsverbot jegliche Anreize für den Hochhausbau. Das ist sehr bedauerlich. Die Sonderbauvorschriften und mit ihr die Richtlinien wirken – mit anderen Worten – als weitgehende Verhinderung von Hochhäusern. Ausserhalb der Gebiete, die mit Sondernutzungsplanpflicht gekennzeichnet sind, kann kein Grund erkannt werden, aus dem eine private Bauherrin die zahlreichen Mehrauflagen und finanziellen Aufwendungen in Kauf nehmen sollte, um von der Regelbauweise abzuweichen.

 

Ebenfalls nachvollziehbar sind die im Ergänzungsplan definierten Gebiete, in welchen der Bautypus Hochhaus ermöglicht werden soll. Sie zeigen gut auf, in welcher Weise die Gebäude im Stadtraum wirken und wie daraus eine Höhenstaffelung stattfinden kann. Die Grünliberalen bemängeln aber, dass der Gestaltungsspielraum teilweise eingeengt wurde. So wurde insbesondere das Gebiet bis 40m (das aus unserer Sicht kaum noch als Hochhaus wahrgenommen wird) ausgeweitet, während Gebiete, die bisher 80m zuliessen, auf 60m reduziert wurden. Wir beantragen daher eine neue Höheneinteilung. Schliesslich vermissen die Grünliberalen konkrete Aussagen zu Qualitätsanforderungen bei Clusterbildungen (bspw. gesamthafte Betrachtung der Mobilität, Erdgeschoss- und Aussenraumgestaltung). Kritisch erachten wir schliesslich die Entscheidungsbefugnis des Baukollegiums, welches trotz Ausscheidung von Gebieten im Ergänzungsplan jeweils im Einzelfall entscheidet, ob ein Hochhaus gebaut werden darf oder nicht.