Mittwoch, 26. Februar 2020

Der Verkehr muss auch am Rosengarten stadt- und klimaverträglicher werden

In den letzten Jahren hat der Regierungsrat des Kantons Zürich das Projekt Rosengarten geplant und 2013 auch einen entsprechenden Vertrag mit dem Stadtrat von Zürich abgeschlossen. Dieses Projekt ist am 9. Februar 2020 wuchtig gescheitert. Keine einzige Gemeinde im Kanton Zürich stimmte diesem nicht mehr zeitgemässen Vorhaben zu. Mit dem Nein der Stimmberech­tigten geht die Planungsverantwortung nun wieder vom Kanton Zürich an die Stadt Zürich zurück.

Gemeinsame Fraktionserklärung der Fraktionen SP, Grüne, GLP, AL und der parlamentarischen Gruppe EVP

 

Durch die jahrelange Fixierung auf ein einziges Vorhaben wurde es verpasst, Alternat­iven zu diesem Grossprojekt zu denken und Verbesserungen für die heute am Rosen­garten lebenden Menschen zu entwickeln. So kam es denn auch zum Diktum: «Es gibt keinen Plan B.» Alle Chancen, die baustellenbedingt reduzierten Verkehrsmengen (Sanie­rung Hardbrücke, Baustelle Rosengartenstrasse, Einhausung Schwamendingen ) auf einem deutlich tieferen Niveau zu stabilisieren, wurden vom Regierungsrat in dieser Zeit abgelehnt.

 

Nach der wegweisenden Abstimmung ist die Tür für neue Ideen und neue Lösungen offen. Bei allen künftigen Planungen sind die geänderten Rahmenbedingungen mit zu berück­sichtigen. Der Kantonsrat hat den Klimanotstand ausgerufen, die Stadt Zürich will den Autoverkehr deutlich reduzieren und sich der Verantwortung im Klimabereich stellen.

 

In allen politischen Lagern war in den letzten Monaten unbestritten, dass die Situation entlang der Rosengartenstrasse unhaltbar ist. Das ist die Voraussetzung, dass sich etwas bewegt und tatsächlich etwas für die lärm- und abgasgeplagte Bevölkerung getan wird.

 

Der Gemeinderat ist gewillt, zukunftsfähige Lösungen für die Probleme an der Rosengarten­strasse mit zu tragen. Deshalb werden die beteiligten Fraktionen und die parlamen­tarische Gruppe der EVP heute zwei Vorstösse einreichen. Einerseits sollen alle Massnahmen geprüft und umgesetzt werden, wie die AnwohnerInnen der Achse Bucheggstrasse/Rosengarten­strasse/ Hardbrücke kurzfristig vor den negativen Auswirkungen des Strassenverkehrs besser geschützt werden können. Andererseits wird der Stadtrat damit beauftragt, eine kredit­schaffende Weisung vorzulegen, wie der Ausbau der Nordumfahrung, Optimierungen im öffentlichen Verkehr und weitere Massnahmen dazu genutzt werden, um den Ziel-, Quell- und Binnenverkehr auf der Achse zu reduzieren und die Strassen ohne negative Auswirkungen der Gentrifizierung stadtverträglich umzugestalten.

 

Wichtig ist es, dass die Lösungen in einem breiten Evaluations- und Mitwirkungs­verfahren – inklusive Einbezug der Bevölkerung vor Ort, aber auch der kantonalen Zuständigen – gefunden werden.