Das ursprüngliche Ziel – ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf – hätte mit einer kleineren Anpassung von Art. 7 des bisherigen Jagdgesetzes erreicht werden können. Entsprechend weniger kompliziert hätte auch die neue Jagdverordnung ausfallen können und entsprechend einfacher wäre es gewesen, viele unumstrittene Verbesserungen an Gesetz und Verordnung zu realisieren.
Der vorliegende Entwurf der Jagdverordnung, der das neue Jagdgesetz konkretisieren soll, fokussiert zu einseitig auf die Regulierung potenziell schadenstiftender Wildtiere (z.B. Biber). Positive Effekte der Präsenz von Wildtieren wie die Reduktion von Verbissschäden am Wald (Wolf) oder der erleichterten Pflege von Auenschutzgebieten (Biber) werden nur am Rande erwähnt.
Einzelne positive Aspekte wie das Verbot der Bleimunition und die höheren Finanzhilfen für Wildtierschutzgebiete und Vogelreservate vermögen die generelle Abschwächung des Artenschutzes nicht wettzumachen