NEIN Uferschutz-Initiative & Gegenvorschlag

Wir sind gegen die Uferschutz-Initiative und den Gegenvorschlag – wieso?

Grünflächen und Durchwegung sichern     

Wir anerkennen, dass die Sicherung von Grün- und Freiräumen ein grosses Anliegen der stadtzürcher Bevölkerung ist. Bautätigkeit führt immer zur Versiegelung. Somit ist es wichtig, mit den vorhandenen Ressourcen – namentlich mit der verfügbaren Fläche – sorgsam umzugehen. Es gilt die Naherholungsgebiete zu sichern.

 

Für Fauna und Flora ist aber nicht die Gebäudetypologie relevant, sondern die Aussenraumqualität. Die GLP und das NEIN-Komitee ist deshalb der Überzeugung, dass Hochhäuser hier gerade einen Beitrag leisten können, vor allem in dichtbesiedeltem Raum.

 

Hochhäuser sind für uns unverständlicherweise zu einem Hassobjekt verkommen. Dabei sollen sie als architektonisches Element wieder normalisiert werden, damit eine gute Stadtentwicklung möglich ist. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG §284) ermöglicht ein Hochhaus per se keine Verdichtung und bewirkt somit mit zunehmender Höhe einen kleineren Grundriss, der sog. Fussabdruck. Dies kann sich positiv auf Durchwegung, Durchlüftung und Freiraum auswirken, weil mehr Fläche gesichert werden kann. Verbietet man dies nun, kann sich das aber im Umkehrschluss negativ auf die freien Flächen auswirken.

 

Auch ist es ein breiter Konsens, dass die Aussage «Hochhäuser reduzieren Besonnung» pauschal nicht stimmt. Im Gegenteil, Hochhäuser sind oft von der Beschattung her das kleinere Problem als gewisse Blockrandbebauungen wie z. B. das lange und parallellaufende Gebäude Limmat-West.

 

Die Initiative und der Gegenvorschlag bringen somit keinen Mehrwert, machen aber das Bauen viel komplizierter. Aus liberaler Sicht ist eine weitere Überregulierung in diesem Bereich nicht sinnvoll. Mit den heutigen Instrumenten wie dem Gewässerschutzgesetz, dem kommunalen Richtplan, der Bau- und Zonenordnung, dem kommunalen Inventar, dem ISOS und dem Leitbild Limmatraum werden Erholungszonen, Frei- und Grünflächen, die Besonnung und die Durchwegung – also qualitative Umweltaspekte – bereits ausreichend sichergestellt.

 

Deshalb sagen wir 2x NEIN zur Uferschutz-Initiative und zu Gegenvorschlag