Aktuell
Abstimmungsparolen 14. Juni 2026
Städtische Abstimmungen
Die Initiative fordert, dass 80 Millionen Franken aus den Gewinnen des EWZ direkt an die Kund:innen in der Grundversorgung ausbezahlt werden. Ausgangspunkt ist, dass das EWZ in den letzten Jahren hohe Gewinne erzielt und jährlich 80 Millionen Franken an die Stadtkasse abgeliefert hat. Insbesondere in den Jahren 2023 und 2024 ist das Eigenkapital dadurch deutlich angestiegen.
Auf den ersten Blick wirkt eine solche Rückverteilung attraktiv, bei genauerem Hinsehen wirft sie jedoch zahlreiche Fragen auf. So bleibt unklar, weshalb ausgerechnet ein einzelnes Jahr als Grundlage gewählt wird, obwohl die Jahresrechnung längst abgeschlossen ist. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum nur Beziehende der Grundversorgung profitieren sollen, obwohl ein grosser Teil der Gewinne aus dem Marktbereich stammt. Auch praktische Umsetzungsfragen bleiben offen – etwa wie mit Personen umgegangen wird, deren Stromrechnung tiefer ist als der Bonus, oder mit Zu- und Wegzügen während des Jahres.
Grundsätzlich ist die Diskussion über den Umgang mit dem gewachsenen Eigenkapital berechtigt. Allerdings stehen in den kommenden Jahren hohe Investitionen an, insbesondere in den Ausbau der thermischen Netze und damit in die langfristige, klimafreundliche Energieversorgung der Stadt. Vor diesem Hintergrund überwiegen die Nachteile einer einmaligen Ausschüttung. Entsprechend wird die Initiative breit abgelehnt.
Die Volksinitiative verlangt, dass die Anzahl Parkplätze sowie Veloabstellplätze mindestens auf dem Stand vom 1. Januar 2025 eingefroren wird. Ein Abbau wäre nur noch zulässig, wenn im jeweiligen Quartier die Gesamtzahl erhalten bleibt – wobei Parkplätze und Veloabstellplätze separat betrachtet werden. Zusätzlich soll die Stadt verpflichtet werden, genügend oberirdische Abstell- und Umschlagflächen für das Gewerbe auf öffentlichem Grund bereitzustellen.
Auf den ersten Blick wirkt die Forderung klar und nachvollziehbar. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass sie zu starr ist und den Handlungsspielraum der Stadt unnötig einschränkt. Mobilitätsbedürfnisse verändern sich laufend – eine fixe Zahl von Parkplätzen wird diesen Entwicklungen nicht gerecht. Gleichzeitig steht die Initiative im Widerspruch zu übergeordneten Zielen wie Netto-Null, Stadtklima und einer nachhaltigen Verkehrsplanung.
Auch aus Sicht des Gewerbes überzeugt die Vorlage nicht. Die Bedürfnisse sind je nach Branche, Lage und Zeit unterschiedlich und lassen sich kaum über starre Mindestzahlen abbilden. Flexible Instrumente wie die Parkplatzkompensation oder gezielte Lösungen sind deutlich wirksamer als eine pauschale Fixierung.
Grundsätzlich ist Parkierung zudem in erster Linie privat zu organisieren. Der öffentliche Raum ist begrenzt und muss vielfältigen Ansprüchen gerecht werden – von Aufenthaltsqualität über Sicherheit bis hin zu nachhaltiger Mobilität.
Die Initiative greift damit zwar ein berechtigtes Anliegen des Gewerbes auf, verfehlt aber die passenden Mittel. Statt Flexibilität schafft sie starre Vorgaben und behindert eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung. Entsprechend ist sie abzulehnen.
Bei dieser Abstimmung geht es um weit mehr als eine formale Kompetenzfrage – es geht um die Stabilität und Zukunft unserer Altersversorgung in Zürich. Der Gemeinderat will neu selbst die Taxen in den Alterszentren festlegen, anstatt wie bisher den Stadtrat damit zu beauftragen. Was auf den ersten Blick nach mehr demokratischer Kontrolle klingt, birgt erhebliche Risiken – insbesondere für die systemrelevanten privaten, gemeinnützigen Alterszentren.
Gerade diese Einrichtungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Stadt. Sie tragen einen wesentlichen Teil der Versorgung älterer Menschen, arbeiten oft seit Jahrzehnten eng mit der öffentlichen Hand zusammen und sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Wenn die Festlegung der Taxen stärker politisiert wird, drohen genau diese Rahmenbedingungen ins Wanken zu geraten. Statt fachlich fundierter und flexibler Entscheide könnten künftig politische Mehrheiten und kurzfristige Überlegungen den Ausschlag geben.
Für die betroffenen Institutionen bedeutet das vor allem eines: Unsicherheit. Unsicherheit bei der Planung, bei Investitionen, beim Personal und letztlich auch bei der Qualität der Betreuung. Wer Verantwortung für ältere, pflegebedürftige Menschen trägt, braucht Stabilität – keine jährlich neu ausgehandelten politischen Kompromisse.
Hinzu kommt, dass die Festlegung der Taxen komplex ist und tiefes Fachwissen erfordert. Sie ist Teil der operativen Führung und eng mit Kostenentwicklungen, Pflegebedarf und gesetzlichen Vorgaben verknüpft. Diese Aufgabe in ein politisches Gremium zu verlagern, das im Milizsystem arbeitet, überfordert die Strukturen und führt zu schwerfälligeren Prozessen.
Die heutige Regelung hat sich bewährt: Der Stadtrat trägt die operative Verantwortung und kann rasch und kompetent handeln, während der Gemeinderat die strategische Aufsicht wahrnimmt. Diese klare Aufgabenteilung sorgt für Stabilität und Verlässlichkeit – genau das, was unsere Alterszentren brauchen.
Ein NEIN schützt deshalb nicht nur funktionierende Strukturen, sondern auch jene Institutionen, die tagtäglich für unsere älteren Mitmenschen da sind.
Bei dieser Abstimmung geht es um eine zentrale Frage der Fairness auf dem Wohnungsmarkt: Wer soll von preisgünstigem Wohnraum profitieren – und wie stellen wir sicher, dass genau jene Menschen zum Zug kommen, die ihn wirklich brauchen?
Mit §49b des Planungs- und Baugesetzes wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, um bei Auf- und Umzonungen gezielt bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Stadt Zürich hatte nun die Aufgabe, klare Regeln für die Vergabe dieser Wohnungen festzulegen. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Wohnraum an Einkommens- und Vermögenslimiten zu knüpfen – ein einfacher und nachvollziehbarer Grundsatz: Wer wenig hat, soll unterstützt werden.
Doch genau dieses Prinzip wurde zwischenzeitlich aufgeweicht. Zwar hat der Gemeinderat die Limiten am Ende wieder eingeführt, aber mit einer entscheidenden Einschränkung: Sie gelten nur noch beim Einzug – nicht mehr während der gesamten Mietdauer. Das bedeutet konkret: Wer einmal eine solche Wohnung erhält, kann auch bei deutlich steigendem Einkommen darin bleiben, während andere mit tieferen Einkommen weiterhin keinen Zugang finden.
Das ist weder sozial noch fair. Preisgünstiger Wohnraum ist ein knappes Gut. Er muss gezielt jenen zugutekommen, die dauerhaft darauf angewiesen sind – nicht nach dem Prinzip «einmal drin, immer drin» verteilt werden. Gerade in einer Stadt wie Zürich, wo viele Menschen mit steigenden Mieten kämpfen, braucht es klare und konsequente Regeln.
Auch aus gesellschaftlicher Sicht ist das problematisch: Wenn gut situierte Haushalte langfristig von solch einem Wohnraum profitieren, untergräbt das die Akzeptanz solcher Instrumente insgesamt. Wer Solidarität will, muss sie auch glaubwürdig ausgestalten.
Ein NEIN setzt genau hier an: für Fairness, für Treffsicherheit und für eine Wohnungspolitik, die wirklich bei denjenigen ankommt, die Unterstützung brauchen.
Der Rahmenkredit ist ein zentraler Baustein für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Zürich. Er ermöglicht es, die thermischen Netze weiter auszubauen und gleichzeitig konsequent zu dekarbonisieren – ein entscheidender Schritt, um die Klimaziele bis 2040 zu erreichen. Dabei handelt es sich nicht um einen Neubeginn, sondern um die konsequente Weiterführung bereits vom Volk genehmigter Investitionen von über 900 Millionen Franken. Diese Mittel werden gebündelt und effizient eingesetzt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der intelligenten Vernetzung der bestehenden Netze sowie auf der Energiespeicherung. Dadurch kann Wärme flexibel zwischen verschiedenen Gebieten ausgetauscht und optimal genutzt werden. Das erhöht nicht nur die Effizienz, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Ziel ist es, bis 2040 rund 60 Prozent des Siedlungsgebiets mit nachhaltiger Wärme zu versorgen.
Trotz des hohen Investitionsvolumens bleibt die demokratische Kontrolle gewährleistet. Auf Initiative der GLP wurde eine klare Grenze eingeführt: Der Stadtrat kann nur Teilprojekte bis 40 Millionen Franken eigenständig beschliessen. Grössere Vorhaben müssen weiterhin vom Gemeinderat genehmigt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch bei diesem wichtigen Zukunftsprojekt Transparenz und politische Mitbestimmung gewahrt bleiben.
[Parolenfassung noch offen; Argumente folgen danach]
Mit dem neuen Recyclingzentrum auf dem Juch-Areal in Zürich-Altstetten schafft die Stadt eine zukunftsfähige und nachhaltige Lösung für ihre Entsorgungsinfrastruktur. Es ersetzt den bisherigen Recyclinghof Hagenholz, der im Zuge des Ausbaus der dritten Ofenlinie aufgehoben werden musste und derzeit nur provisorisch betrieben wird. Der Neubau ermöglicht nun eine dauerhafte und moderne Anlage, die den heutigen Anforderungen an Recycling und Kreislaufwirtschaft gerecht wird.
Besonders überzeugend ist der konsequent nachhaltige Ansatz: Das Gebäude wird grösstenteils aus wiederverwendeten Bauteilen erstellt, teilweise direkt aus dem Rückbau des Recyclinghofs Hagenholz. Damit setzt das Projekt ein starkes Zeichen für kreislauforientiertes Bauen in Zürich.
Auch funktional ist die Anlage durchdacht. Sie umfasst einen doppelstöckigen Recyclinghof für die Bevölkerung, ein Betriebsgebäude sowie eine Lagerhalle. Die Planung berücksichtigt alle Verkehrsarten – vom Fuss- und Veloverkehr bis zu Autos und Transportfahrzeugen – und sorgt so für eine sichere und effiziente Nutzung.
Mit Kosten von 33,1 Millionen Franken handelt es sich um eine zielgerichtete Investition in eine zentrale Infrastruktur. Das Projekt verbindet ökologische Innovation mit praktischer Alltagstauglichkeit und stärkt die nachhaltige Entwicklung der Stadt.
Mit dieser Vorlage schafft die Stadt Zürich die Voraussetzung, um zentrale Seeanlagen wie Häfen, Badeanlagen und Stege auch in Zukunft betreiben zu können. Hintergrund ist, dass deren Konzessionen – unter anderem am Stadthausquai, Utoquai, Mythenquai oder in Wollishofen – Ende 2026 auslaufen. Für eine Verlängerung verlangt der Kanton ökologische Ersatzmassnahmen. Ohne diese müssten bestehende Anlagen teilweise zurückgebaut werden.
Die Vorlage setzt genau hier an und schafft einen umfassenden Pool solcher ökologischen Massnahmen. Neben der Aufwertung von Uferbereichen werden insbesondere neue Flachwasserzonen im See geschaffen. Diese bieten ideale Bedingungen für Wasserpflanzen (Makrophyten) und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Zürichsees.
Ein zentraler Vorteil liegt in der Nutzung von Aushubmaterial aus grossen Bahnprojekten wie dem Stadelhofen- und dem Brüttener Tunnel. Rund 600’000 Kubikmeter Material können sinnvoll wiederverwendet werden, anstatt entsorgt zu werden. Damit verbindet das Projekt Infrastrukturentwicklung mit ökologischer Aufwertung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.
Die Umsetzung ist als Gesamtprojekt geplant, da die notwendige Transport- und Logistikinfrastruktur nur gemeinsam effizient aufgebaut werden kann. Die Arbeiten sind für den Zeitraum von 2027 bis 2036 vorgesehen. Der Rahmenkredit umfasst 13,5 Millionen Franken für Uferaufwertungen und 55,5 Millionen Franken für die Schaffung der Flachwasserzonen.
Insgesamt ermöglicht die Vorlage eine pragmatische und zukunftsgerichtete Lösung: Sie sichert bestehende Nutzungen am See, verbessert gleichzeitig die ökologische Qualität und nutzt vorhandene Ressourcen effizient.
[Parolenfassung noch offen; Argumente folgen danach]
[Parolenfassung noch offen; Argumente folgen danach]
Mit dem Ersatzneubau der Schulanlage Utogrund investiert die Stadt Zürich in eines ihrer wichtigsten Güter: Bildung. Die bestehende Anlage aus den 1940er-Jahren ist längst an ihre Grenzen gekommen – sowohl räumlich als auch pädagogisch. Gleichzeitig wächst das Quartier stark, und der Bedarf an Schulraum steigt spürbar. Mit dem Projekt werden Kapazitäten für 18 Primarklassen geschaffen, ergänzt durch moderne Betreuungsangebote und eine zeitgemässe Infrastruktur.
Für die GLP ist klar: Gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen. Dazu gehören genügend Schulraum, funktionale Lernumgebungen und eine Infrastruktur, die heutigen Anforderungen entspricht. Das Projekt Utogrund schafft genau das – und verbindet es mit einer nachhaltigen Bauweise, energieeffizienten Standards und einer durchdachten Integration ins Quartier.
Gleichzeitig ist die Vorlage mehr als ein Schulhausbau. Mit der neuen Doppelsporthalle und der Instandsetzung der Sportanlage entsteht ein Ort, der nicht nur für Schüler:innen, sondern auch für Vereine und die Quartierbevölkerung von grosser Bedeutung ist. Bildung endet nicht im Klassenzimmer – sie lebt auch von Bewegung, Begegnung und einem funktionierenden sozialen Umfeld.
Die Haltung der GLP ist deshalb klar: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Stadt. Gerade in wachsenden Quartieren braucht es rechtzeitig und vorausschauend ausgebaute Infrastruktur. Das Projekt Utogrund steht für eine solche verantwortungsvolle Planung – ökologisch, gesellschaftlich und bildungspolitisch.
[Parolenfassung noch offen; Argumente folgen danach]
[Parolenfassung noch offen; Argumente folgen danach]
Kantonale Abstimmungen
- Änderung vom 15. September 2025 der Verfassung des Kantons Zürich(Vertretung von Kantonsratsmitgliedern)
- Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)»
- A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative»)
- B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025
- A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)»
- B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025
- Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien»
» Mehr auf der Website der GLP Kanton Zürich
Nationale Abstimmungen
- Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
- Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst
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