Freitag, 15. Dezember 2023

Wer soll in den Genuss von preisgünstigem Wohnraum bei Aufzonung kommen?

Keine Lösung für ein akutes Problem – die Verordnung wird zur Farce. Wir sind für eine angemessene Belegungsvorschrift von preisgünstigem Wohnraum bei Um- und Aufzonierung bzw. Sondernutzungsplanungen.

Eine preisgünstige Wohnung für Roger Federer? Ein schwarzer Tag für die Zürcher Wohnungspolitik

 

Der Wohnungsmarkt in der Stadt Zürich ist angespannt und vor allem für Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln kann er anspruchsvoll sein. Deswegen haben sich die Grünliberalen stets für eine Lösung dieses Problems eingesetzt und grosse Hoffnung in die städtische Umsetzung der kantonalen Vorlage «Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum» gesetzt. Enttäuscht nehmen sie zur Kenntnis, dass es den linken Parteien offenbar gar nicht darum geht, ein akutes Problem zu lösen.

 

Im September 2014 stimmte die Zürcher Bevölkerung der kantonalen Vorlage «Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum» zu, was den Weg ebnete, ein seit längerer Zeit bestehendes Problem anzugehen – nämlich mehr preisgünstigen Wohnraum für Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln zu schaffen. Für diese Personen war die kantonale Abstimmung ein Lichtblick, auch zukünftig in einer teuren Stadt wie Zürich eine preisgünstige Wohnung finden zu können. Mit der vorliegenden Verordnung soll nun der gesetzliche Auftrag umgesetzt werden, Bestimmungen zur angemessenen Belegung der Wohnräume zu erlassen.

 

Die Grünliberalen erachten den gesetzlichen Auftrag mit der vom Stadtrat vorgeschlagenen Verordnung, welche eine Mindestbelegung an Personen, eine Wohnsitzpflicht und eine Einkommenslimite vorsieht, als erfüllt. Diese Belegungsvorschriften sind im Übrigen analog zu den Bestimmungen in der Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen.

 

Doch gerade bei diesen logischen und naheliegenden Grundsätzen scheiden sich nunmehr die Geister darüber, was eine angemessene Belegung bedeutet. Die linken Parteien weichen die Wohnsitzpflicht und die Mindestbelegung auf und streichen die Einkommenslimite komplett aus der Verordnung. Mit der Streichung letzterer ist für die Grünliberalen eine rote Linie überschritten. Die Grünliberalen hätten sich kompromissbereit gezeigt, über die Höhe der Einkommenslimite und eine flexible Ausgestaltung aufgrund der Volatilität von Einkommen über einen längeren Lebensabschnitt zu diskutieren. Die linke Mehrheit beharrt indessen auf ihrer unverhandelbaren Forderung nach preisgünstigen Wohnungen für alle. Dies obschon im kantonalen Abstimmungsbüchlein zur oben erwähnten Vorlage vom 28. September 2014 im vom Regierungsrat verfassten Text festgehalten wurde, die Belegungsvorschriften sollten sicherstellen, dass der preisgünstige Wohnraum auch der vorgesehenen Zielgruppe zur Verfügung steht. Diese Vorschriften würden sicherstellen, dass nicht Personen mit hohem Einkommen in den Genuss von preisgünstigem Wohnraum kommen.
Dass dieser Grundsatz nun gerade von den linken Parteien, die sonst umso stärker sagen, dass sie sich für die betroffene Personengruppe einsetzen, aus der Verordnung gestrichen wird, ist für die Grünliberalen absolut unverständlich.

 

GLP-Gemeinderat und Kommissionsmitglied HBD/SE Nicolas Cavalli sagt dazu: “Es ist ein schwarzer Tag für Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln, die sich erhofft haben, zukünftig etwas leichter eine preisgünstige Wohnung finden zu können. Denn mit der Streichung der Einkommenslimite wird ein regelrechter Verteilkampf um die durch eine erhöhte Ausnutzung entstandenen preisgünstigen Wohnungen entstehen.”

Das, was somit als Bestimmungen übrig bleibt, sind die aufgeweichte Mindestbelegung sowie die aufgeweichte Wohnsitzpflicht. Das hat für die Grünliberalen jedoch nichts mehr mit einer angemessenen Belegung zu tun. Die Verordnung kann nur als zweckentfremdete, gehaltlose Amöbe ohne Rückgrat bezeichnet werden.