Mittwoch, 29. November 2017

GLP sei Dank: Mehr Transparenz und klare Einkommens- und Vermögenslimiten

Medienmitteilung vom 29. November 2017 zum VGV-Neuerlass (Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen)

Die Grünliberalen unterstützen den Neuerlass der Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen (VGV). Dies, weil damit – alles in allem – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness bei der Vergabe und im Management der rund 7'000 – freitragenden – städtischen Wohnungen getan ist. Die Grünliberalen haben dieses Geschäft entscheidend mitgeprägt und dafür gesorgt, dass am Ende ein tragfähiger Kompromiss geschlossen werden konnte.

Insbesondere waren uns die folgenden drei Punkte wichtig:

Mehr Transparenz bei Vermietungsentscheiden

Was an und für sich selbstverständlich ist, stand bisher nicht ausdrücklich in der Verordnung. Die Vermietung der städtischen Wohnungen hat – neu – in einem transparenten Verfahren zu erfolgen und muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Nur so kann im Falle von Unregelmässigkeiten – auch im Nachhinein – der ganze Sachverhalt umfassend aufgerollt und beurteilt werden.

Klare Einkommens- und Vermögenslimiten

Von Anfang an forderten die Grünliberalen klare Einkommens- und Vermögenslimiten – bei der Vergabe und während der Mietdauer. Zudem war es uns ein Anliegen, dass die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Mieterschaft zwar möglich ist, aber innerhalb einer relativ eng gefassten Spannbreite. Dies alles vor dem Hintergrund, dass der Stadtrat in seiner Vorlage keine solche Instrumente vorschlug. Nach den durch die Medien aufgedeckten Fällen von vermögenden Promis in städtischen Wohnungen war dies komplett unverständlich. Der Liegenschaftenverwaltung steht nun ein Regelwerk zur Verfügung, das es ihr erlaubt bei einem zu starken Auseinanderdriften von Mietzins und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Mieterschaft eine Kündigung auszusprechen. Bei einem Haushalteinkommen über 230'000 Franken ist dies ohne Ersatzangebot möglich.

Kontrolle von Belegung und wirtschaftlichen Verhältnissen

Es werden regelmässig – mindestens alle 2 Jahre – Kontrollen von Belegung und wirtschaftlichen Verhältnissen der Mieterschaft durchgeführt, was eine aktivere Bewirtschaftung des städtischen Wohnungsportfolios erlaubt.

Ja, der Neuerlass der VGV ist – nach 3 Jahren intensivem Ringen – ein «kleines Wunder», wie es in einem Kommentar im Tages-Anzeiger bezeichnet wurde und verdient Anerkennung. Denn es wäre im laufenden Wahlkampf für die involvierten Parteien ein leichtes Unterfangen gewesen, den Kompromiss medienwirksam scheitern zu lassen und beim Sorgen-Thema Nummer eins der Zürcherinnen und Zürcher – dem Wohnen – Stärke zu markieren. Doch haben wir nun – endlich – einen Meilenstein erreicht. Als nächsten Schritt regelt der Stadtrat die Details zu den Grundsätzen im Mietreglement. Die Grünliberalen werden dieses Reglement genau analysieren. Und basierend auf der regelmässigen Berichterstattung durch die Stadt (alle 2 Jahre) aufmerksam verfolgen, ob die neuen Grundsätze den Praxistest bestehen. Denn wir werden im Falle einer nicht gewünschten Entwicklung die Anpassung des Regelwerks prüfen.