Montag, 18. März 2019

Neues Mietreglement für städtische Wohnungen

Ein gelungener Mix zwischen Flexibilität und griffigen Massnahmen

Die Grünliberalen begrüssen das nun vorliegende und per 1.1.2019 gültige Mietreglement. Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Vermietung von städtischen Wohnungen (VGV) tragen der Vielfältigkeit von Lebensmodellen, der Verschiedenartigkeit von Wohnungen und den Unabwägbarkeiten des Lebens Rechnung, ohne dabei die Notwendigkeit von griffigen Massnahmen bei stossendem Missverhältnis zwischen Miete und Einkommen aus dem Auge zu verlieren.

 

Besonders positiv ist die Umsetzung der von uns angeregten «E-Vermietung». 2025 wird erstmals die Auswertung der Einhaltung der Obergrenze von 15% der Mietverträge, in denen das Verhältnis 1:6 zwischen dem Bruttomietzins und dem über CHF 70'000.- liegenden steuerbaren Haushaltseinkommen nicht überschritten werden darf, vorliegen. Wir werden spätestens dann sehen, ob die neuen Regeln den Praxistest bestehen oder ob Anpassungen notwendig sind.